Birkenstock vor Gericht: Sind Sandalen Kunstwerke?

Berlin. Vom praktischen Schuh zum Kunstwerk: Birkenstock fordert Urheberrechtsschutz für seine Sandalen – ein spannender Fall vor dem BGH. Was, wenn ein alltäglicher Schuh plötzlich zu einem Kunstwerk wird? Eine Frage, die derzeit die höchsten deutschen Gerichte beschäftigt. Birkenstock, der weltweit bekannte Hersteller von Sandalen, will wissen, ob seine kultigen Modelle urheberrechtlich als Kunstwerke gelten


Berlin. Vom praktischen Schuh zum Kunstwerk: Birkenstock fordert Urheberrechtsschutz für seine Sandalen – ein spannender Fall vor dem BGH.

Was, wenn ein alltäglicher Schuh plötzlich zu einem Kunstwerk wird? Eine Frage, die derzeit die höchsten deutschen Gerichte beschäftigt. Birkenstock, der weltweit bekannte Hersteller von Sandalen, will wissen, ob seine kultigen Modelle urheberrechtlich als Kunstwerke gelten – und damit vor Nachahmungen geschützt sind. Doch der Weg zum „Kunstwerk“ ist steinig und der Ausgang des Rechtsstreits noch ungewiss. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft nun, ob die berühmten Sandalen tatsächlich als „angewandte Kunst“ durchgehen oder ob sie weiterhin nur als funktionale Alltagsbegleiter gelten.

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Konkret beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit drei Klagen des Schuhherstellers gegen Konkurrenten, die ähnliche Sandalenmodelle auf den Markt gebracht hatten. Wann der Senat sein Urteil fällt, bleibt zunächst offen. (Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24, I ZR 18/24)

Birkenstock fordert: Sandalen als Kunstwerke schützen lassen

Birkenstock selbst betrachtet seine Sandalen als geschützte Werke der angewandten Kunst und sah in den Nachahmungen eine klare Urheberrechtsverletzung. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klagen des Unternehmens ab – es konnte keine künstlerische Leistung in den Schuhen erkennen. Sie erfüllten nicht die Anforderungen, um als „Werk“ zu gelten.

In der mündlichen Verhandlung des BGH gab Vorsitzender Richter Thomas Koch zu verstehen, dass das OLG bei seiner Beurteilung richtig vorgegangen sei. Für die Einstufung als angewandte Kunst sei eine gewisse „Gestaltungshöhe“ erforderlich, und die Darlegung der Urheberrechtsschutzfähigkeit liege in der Verantwortung des Klägers.

Birkenstock
Berlin: Birkenstock-Modelle stehen in einem Ladengeschäft des Schuhherstellers. © DPA Images | Sebastian Gollnow

Doch Birkenstocks Anwalt konterte: Das OLG habe einen Kunstbegriff zugrunde gelegt, der weit über die üblichen Maßstäbe der Rechtsprechung hinausgehe. Es habe darauf abgestellt, dass Kunst zweckfrei sein müsse und keine ökonomischen Ziele verfolgen dürfe. Es könne aber nicht sein, dass ein Gegenstand nur deswegen keine Kunst sei, weil er sich gut verkaufen soll.

Urheberrechtsschutz und seine Auswirkungen auf die Modeindustrie

Das Urheberrecht gibt dem Schöpfer die exklusiven Nutzungsrechte an seinem Werk. Der Schutz bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Anders als beim Designrecht braucht es keinen formalen Eintrag in ein Register.

Der Birkenstock-Rechtsstreit geht weit über den Schutz von Sandalen hinaus. Es könnte die Frage aufwerfen, wie der ständige Wandel der Mode die Grenzen des Kunstbegriffs neu definiert.